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   BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17   

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https://dejure.org/2017,31140
BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17 (https://dejure.org/2017,31140)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2017 - 2 B 1.17 (https://dejure.org/2017,31140)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 2 B 1.17 (https://dejure.org/2017,31140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Unterlassen; Milderungsgrund im Disziplinarverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätige Reue eines Beamten als Milderungsgrund i.R. der disziplinarrechtlichen Ahndung; Freiwillige Offenbarung oder Wiedergutmachung des Schadens vor Entdeckung seines Fehlverhaltens

  • rechtsportal.de

    Tätige Reue eines Beamten als Milderungsgrund i.R. der disziplinarrechtlichen Ahndung; Freiwillige Offenbarung oder Wiedergutmachung des Schadens vor Entdeckung seines Fehlverhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sich Erschwerungsgründe etwa aus der Anzahl und Häufigkeit von Betrugshandlungen oder der Höhe des Gesamtschadens ergeben können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 16 und - 2 C 50.13 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 39 Rn. 22 und 39; Beschluss vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14 Rn. 8).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Diese kann darin bestehen, dass der Beamte vor Entdeckung sein Fehlverhalten offenbart oder den Schaden freiwillig wiedergutmacht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 36 ff.; Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Diese kann darin bestehen, dass der Beamte vor Entdeckung sein Fehlverhalten offenbart oder den Schaden freiwillig wiedergutmacht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 36 ff.; Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG und § 41 Abs. 1 LDG SH, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sich Erschwerungsgründe etwa aus der Anzahl und Häufigkeit von Betrugshandlungen oder der Höhe des Gesamtschadens ergeben können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 16 und - 2 C 50.13 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 39 Rn. 22 und 39; Beschluss vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14 Rn. 8).
  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sich Erschwerungsgründe etwa aus der Anzahl und Häufigkeit von Betrugshandlungen oder der Höhe des Gesamtschadens ergeben können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 16 und - 2 C 50.13 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 39 Rn. 22 und 39; Beschluss vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14 Rn. 8).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG und § 41 Abs. 1 LDG SH, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    b) Eine mildere Beurteilung des Fehlverhaltens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutmacht bzw. sein Fehlverhalten vor der Aufdeckung aus eigenem Antrieb ohne Furcht vor konkreter Entdeckung vorbehaltlos und vollständig offenlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2017 - BVerwG 2 B 1.17 -, juris Rn. 8; Urteil vom 10.12.2015, a. a. O., Rn. 33; Nds. OVG, Urteil vom 14.1.2020 - 3 LD 9/18 -).
  • VG Lüneburg, 29.10.2019 - 10 A 1/19

    Finanzbeamter; freiwillige Offenbarung vor Tatendeckung; innerdienstliches

    Solche Erschwernisgründe, unter denen trotz Vorliegens eines anerkannten Milderungsgrundes ausnahmsweise dennoch auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist, können sich etwa aus der Anzahl und Häufigkeit von Betrugshandlungen oder der Höhe des Gesamtschadens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.7.2017 - 2 B 1.17 -, juris Rn. 9), der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.9.2010 - 2 B 97.09 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass der Milderungsgrund der freiwilligen Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung durch einen bislang unbescholtenen Beamten je nach den Umständen des Einzelfalls als mildernder Gesichtspunkt im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 13 BDG und den inhaltsgleichen Bemessungsregelungen der Länder zu berücksichtigen ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 7. Februar 2001 - 1 D 69.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 25 S. 14 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 33; Beschluss vom 31. Juli 2017 - 2 B 1.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 46 Rn. 8).
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